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Wird der Rückbildungskurs von der Krankenkasse bezahlt?

Kurzantwort

Ja. Rückbildungsgymnastik unter Hebammenleitung ist eine Kassenleistung nach § 24d SGB V: Bis zu zehn Stunden werden vollständig übernommen, wenn der Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Entbindung abgeschlossen ist. Zusätzlich bezuschussen Krankenkassen zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V mit meist 80 bis 100 Prozent – ohne Fristbindung.

Zuletzt aktualisiert am 6. August 2026

Weg 1: Rückbildungskurs bei der Hebamme (§ 24d SGB V)

Die klassische Rückbildungsgymnastik unter Leitung einer Hebamme gehört zur Hebammenhilfe und ist damit eine vollständige Kassenleistung ohne Zuzahlung. Übernommen werden bis zu zehn Stunden, die Hebamme rechnet direkt mit Deiner Krankenkasse ab. Wichtig ist die Frist: Der Kurs muss bis zum Ende des neunten Monats nach der Entbindung abgeschlossen sein. Auch Live-Online-Kurse zugelassener Hebammen werden von den meisten Kassen anerkannt.

Weg 2: Zertifizierter Präventionskurs (§ 20 SGB V)

Daneben fördern die gesetzlichen Krankenkassen Gesundheitskurse, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sind – zum Beispiel Beckenboden- und Rückentraining für Mütter. Hier gilt:

  • Erstattung von meist 80 bis 100 Prozent der Kursgebühr (je nach Kasse, oft mit Höchstbetrag)
  • Förderung von bis zu zwei Kursen pro Kalenderjahr
  • Voraussetzung: Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Einheiten
  • Keine Fristbindung an den Geburtstermin – auch ein Jahr nach der Geburt möglich

Die Kurse von mamimondo sind ZPP-zertifiziert – die Kurs-ID findest Du auf der jeweiligen Kursseite, die Konditionen Deiner Kasse in unseren FAQ.

Welcher Weg passt zu mir?

  • Frisch nach der Geburt (bis 9 Monate): Hebammen-Rückbildungskurs als Kassenleistung – ideal als erster Schritt
  • Frist verpasst oder Kurs ausgebucht: ZPP-zertifizierter Präventionskurs mit 80–100 % Zuschuss
  • Nach der Rückbildung weitermachen: Aufbauende Präventionskurse für Beckenboden, Rücken und Körpermitte – so bleibt der Trainingseffekt erhalten

Beide Wege lassen sich kombinieren: erst die Hebammen-Rückbildung, danach ein bezuschusster Aufbaukurs. Wann der beste Zeitpunkt für den Start ist, liest Du unter „Wann sollte man mit der Rückbildung anfangen?“.

Was gilt für Privatversicherte?

Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Erstattung vom Tarif ab. Viele Tarife übernehmen Hebammenleistungen inklusive Rückbildung; ZPP-zertifizierte Präventionskurse werden häufig freiwillig bezuschusst. Am besten fragst Du vor Kursbeginn direkt bei Deiner Versicherung nach.

Häufige Fragen zum Thema

Bis wann zahlt die Krankenkasse den Rückbildungskurs?

Der Hebammen-Rückbildungskurs muss bis zum Ende des neunten Monats nach der Entbindung abgeschlossen sein. Danach kommen ZPP-zertifizierte Präventionskurse infrage, die ohne Frist mit meist 80 bis 100 Prozent bezuschusst werden.

Wird ein Online-Rückbildungskurs von der Krankenkasse übernommen?

Ja – Live-Online-Kurse zugelassener Hebammen gelten als reguläre Kassenleistung, und ZPP-zertifizierte Online-Präventionskurse wie die von mamimondo werden bezuschusst. Reine Video-Kurse ohne Zertifizierung werden dagegen meist nicht erstattet.

Zahlt die Krankenkasse die Rückbildung auch beim zweiten Kind?

Ja, der Anspruch auf den Hebammen-Rückbildungskurs besteht nach jeder Geburt neu. Einige Kassen bieten für Mehrfachmütter sogar Zusatzbudgets für Online-Auffrischungskurse.

Was ist der Unterschied zwischen Rückbildungskurs und Präventionskurs?

Der Rückbildungskurs bei der Hebamme ist eine direkte Kassenleistung mit Neun-Monats-Frist. Ein Präventionskurs nach § 20 SGB V ist ein zertifizierter Gesundheitskurs, den die Kasse anteilig bezuschusst – zeitlich flexibel und auch lange nach der Geburt nutzbar.

Zertifizierte Kurse für Deine Rückbildungszeit

Beckenboden, Rücken und Körpermitte: Unsere ZPP-zertifizierten Online-Kurse werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit meist 80 bis 100 Prozent bezuschusst.

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